Falsch herum in der Einbahnstraße – und trotzdem legal? 🤔🚗So einfach – und völlig erlaubt!
Die Frau war zwar auf der Einbahnstraße in die falsche Richtung unterwegs… aber zu Fuß! 🚶♀️
Als Fußgängerin darf sie sich natürlich auch entgegen der Fahrtrichtung bewegen – und das ist völlig legal. Na, hast du an so etwas Einfaches gedacht?
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Artikel #60347 (Bilder und Text) wurde verfasst von Sabrina. > EndSchon gewusst?
Das Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ ist eines der häufigsten und zugleich wichtigsten Schilder im deutschen Straßenverkehr. Es zeigt an, dass eine Straße nur in eine Richtung befahren werden darf – entgegenkommender Verkehr ist hier ausgeschlossen. Für Autofahrer, Radfahrer und auch Fußgänger ist die richtige Interpretation dieses Schildes entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Gerade in innerstädtischen Bereichen kommen Einbahnstraßen häufig vor, um enge Straßen effizienter nutzbar zu machen. Radfahrer dürfen in manchen Fällen – bei entsprechender Zusatzbeschilderung – auch entgegen der Einbahnrichtung fahren. Wer hier nicht auf die genaue Beschilderung achtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch gefährliche Situationen.
Ob als Teil der Führerscheinprüfung oder im Alltag: Die Bedeutung und Regeln rund um die Einbahnstraße sollten jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein.
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